Sollten Abweichungen zum Standardformular gewünscht sein, bitte Beitrittserklärung zum Ausdrucken verwenden.

 

Die dazugehörige Datenschutzerklärung:

Datenschutzerklärung Judo-Club

 

Der Jahresbeitrag ist zum 1. Arbeitstag im März für das ganze Jahr im Voraus fällig. Im Aufnahmejahr werden die Quartale anteilig bis zum Jahresende verrechnet. Stundung oder Erlass von Beiträgen ist auf schriftlichen Antrag in begründeten Fällen möglich.
Eine Kündigung ist nur zum Jahresende möglich und muss schriftlich drei Monate vor Schluss des Kalenderjahres (bis 30.09. – Poststempel) bei der Geschäftsstelle vorliegen.

 

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