Sollten Abweichungen zum Standardformular gewünscht sein, bitte Beitrittserklärung zum Ausdrucken verwenden.
Die dazugehörige Datenschutzerklärung:
Datenschutzerklärung Judo-Club
Der Jahresbeitrag ist jedes Halbjahr im Voraus fällig. Im Aufnahmejahr werden die Quartale anteilig bis zum Jahresende verrechnet. Stundung oder Erlass von Beiträgen ist auf schriftlichen Antrag in begründeten Fällen möglich.
Eine Kündigung ist nur zum Halb-Jahresende möglich und muss schriftlich (z.B. per Mail) ein Monat vor Schluss des Halbjahres bei der Geschäftsstelle vorliegen.